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der Industrie

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

I. Allgemeines

  1. Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller mit uns abgeschlossenen Verträge. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Besteller sei kein Kaufmann im Sinne des HGB (Handelsgesetzbuch).  Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten uns gegenüber nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
  2. Für Art und Umfang von Lieferungen und Leistungen ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend.
  3. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

II. Preise

  1. Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluß und seiner Ausführung unsere Listenpreise, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Listenpreise in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht für Lieferungen an einen anderen als einen Kaufmann im Sinne des HGB, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluß erbracht werden sollen.
  2. Die Preise verstehen sich ohne Verpackung ab Lager Beierfeld.
  3. Offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler können von uns auch nachträglich korrigiert werden.
  4. Nimmt der Besteller bei Abrufaufträgen die Ware innerhalb der vereinbarten Frist nicht in vollem Umfange ab, so entfällt ein etwa gewährter Mengenrabatt für den gesamten Auftrag.
  5. Abrufverträge werden für die Dauer von max. 12 Monaten abgeschlossen.

III.  Zahlungen

  1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen abzüglich von 2% Skonto oder 30 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum zahlbar.
  2. Unabhängig davon werden unsere sämtlichen Forderungen - auch bei Stundung - sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät, seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels an Masse abgelehnt wird oder uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers erheblich zu vermindern geeignet sind. Wir sind dann nach unserer Wahl berechtigt, die gelieferte Ware zurückzufordern, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Mängelrügen des Bestellers beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit. Er verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
  4. Aufrechnung durch den Besteller mit Gegenansprüchen, gleich welcher Art, ist ausgeschlossen, es sei denn, daß der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
  5. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, beanspruchen wir ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Bundesbank zuzüglich Mehrwertsteuer sowie Ersatz unseres sonstigen Verzugsschadens.
  6. Mindestrechnung ist Euro 50,- (außer Ersatzteile).
  7. Bei Zahlungsverzug sind wir zu weiteren Lieferungen aus irgendeinem Vertrag nicht verpflichtet.

IV. Lieferfristen

  1. Die Lieferfrist beginnt an dem Tage, an dem die Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Besteller und uns schriftlich vorliegt.
  2. Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen berechtigen den Besteller zum Rücktritt wegen Verzugs, wenn er uns zuvor erfolglos unter Ablehnungsandrohung eine angemessene, mindestens zehn Arbeitstage betragende Nachfrist gesetzt hat.
  3. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung übernommener Aufträge erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir, z.B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörung, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen und unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist.  Sind wir nach III Abs.2 dieser Bedingung berechtigt, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum zwischen Eintritt des Verzuges und Eingang der Vorauszahlung bzw.  Sicherheitsleistung bei uns, hierdurch eventuell entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
  4. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständiges Geschäft.

V. Verpackung

Die Verpackung erfolgt nach unserem Ermessen mit aller gebotenen Sorgfalt. Sie wird dem Besteller zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.

Vl.   Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur Begleichung der Rechnungen oder sonstiger Forderungen aus laufender Rechnung unser Eigentum.
  2. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang an Dritte weiterzuveräußern. Der Besteller tritt hiermit im Voraus die Kaufpreisforderung gegen den Dritten in Höhe des uns zustehenden Rechnungsbetrages ab.  Er ist ermächtigt, die abgetretene Forderung so lange einzubeziehen, wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt.
  3. Der Besteller ist verpflichtet, uns sofort Mitteilung zu machen, wenn von uns gelieferte Gegenstände gepfändet werden oder über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird.

VII. Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Besteller über, sobald die Lieferung unsere Betriebsräume verlassen hat. Verzögert der Besteller die Absendung, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über.
  2. Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird die Ware zu seinen Lasten gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.
  3. Versandvorschriften werden von uns beachtet; für günstigste Verfrachtung wird keine Haftung übernommen.

VIII. Gewährleistung

  1. Für Materialfehler und Mängel in der Ausführung unserer Geräte, durch die die Geräte unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden, leisten wir eine zweijährige Garantie ab Lieferdatum.
  2. Kaufleute haben offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, sofort bei Abnahme, nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Sichtbarwerden, spätestens jedoch innerhalb 3 Monaten zu rügen. Erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestätigung,
  3. Bei Ansprüchen aus Garantie- oder Mängelhaftung sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung der mangelhaften Geräte oder Geräteteile oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ansprüche auf Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufes) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) stehen nur Nichtkaufleuten zu und nur dann, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist.
  4. Für Schäden, die auf Grund unrichtiger oder ungenügender Angaben über die Betriebsverhältnisse, durch unsachgemäße Behandlung oder Anbringung der Geräte, durch übermäßige Beanspruchung, durch natürliche Abnutzung oder dadurch entstehen, daß der Besteller oder von ihm beauftragte Personen ohne unsere schriftliche Genehmigung Änderungen oder Reparaturen an unseren Geräten vornehmen, haben wir nicht aufzukommen.

IX. Haftung aus sonstigen Gründen

Sonstige Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden, aus Anlaß von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder - Nichtkaufleuten gegenüber - auf grober Fahrlässigkeit.

X. Warenrücknahme

Der Käufer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückgabe der von uns ordnungsgemäß gelieferten Waren.  Eine Rückgabe ist nur ausnahmsweise bei originalverpackten Geräten nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich.  In jedem Fall sind wir berechtigt, bei einer Rücknahme eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Rechnungsbetrages in Abzug zu bringen.

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist Beierfeld.
  2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit aufspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheckklagen) mit Vollkaufleuten sowie mit Mahnverfahren ist Chemnitz.

XII.  Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.

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